Callcenter-Suchservice: Consulting (Marketing Tipp 31)

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Callcenter für ConsultingTipps zum Beauftragen eines Callcenters:
Sollte man den Anruf postalisch ankündigen/ UWG?



Tipps Ideen

Sie planen eine Telefonaktion und sind sich unsicher ob vorab ein Ankündigungsschreiben verschickt werden soll? Diese Frage sollten Sie in jedem Fall genau mit dem Callcenter abstimmen. Ein einfaches Werbe-Anschreiben wird das Interesse Ihres Kunden oder Neukunden wohl kaum wecken. Ein Ankündigungsschreiben bietet sich aber an, wenn Sie den korrekten Ansprechpartner und seine Kontaktdaten kennen. Im besten Fall stehen Sie bereits längere Zeit in Geschäftskontakt und wissen, dass er an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung interessiert ist.

Wegen der aktuellen und schärfer werdenden gesetzlichen Regelung bezüglich der Anrufe bei Nicht-Kunden, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) Ihren Niederschlag findet, sollten Sie sich in jedem Fall von dem Callcenter beraten lassen. Irrtümlicherweise gehen viele Unternehmen davon aus, dass die strengen Verbraucherschutzregelungen im B2B gar keine Anwendung finden und Unternehmen ohne weiteres angerufen werden können.
Dies ist aber nicht der Fall. Ihre Geschäftskunden können Sie bezüglich ähnlicher Produkte und Dienstleistungen unproblematisch anrufen lassen. Der Anruf bei Nicht-Kunden ist auch im B2B nur dann zulässig, wenn das vorherige Einverständnis vorliegt. Das Einverständnis wird aber nicht durch ein Ankündigungsschreiben hergestellt.

Arbeiten Sie in jedem Fall nur mit einem Callcenter-Dienstleister zusammen, der sich im Bereich des gesetzlich Zulässigen bewegt.

 

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